Bildlexikon von Uwe Lüthje
und Dr. Horst Otto Müller
Auf vielen CDVs, die um 1865 in den
Vereinigten Staaten produziert wurden, ist auf dem Revers eine normale
Briefmarke aufgeklebt. Sie steht für die Entrichtung einer speziellen Fotosteuer,
die Ende 1864 auf den Verkauf von Fotografien erhoben wurde, wobei der
Steuersatz durch die Entstehungs-Kosten des Bildes bestimmt wurde: a) Standard-Visitenkarten ohne nachträgliche Kolorierung oder Retouchen, die für 25 Cent das Stück verkauft wurden, erforderten die Anbringung einer Zwei-Cent-Briefmarke auf der Rückseite der CdV. Die Briefmarke(n) wurde(n) jeweils durch Striche bzw. zusätzlich durch die handgeschriebenen Initialen des Fotografen „entwertet“. b) Bei höheren Entstehungskosten, wie hier durch die nachträgliche Kolorierung, wurden 3 Cent Steuer fällig. |
2-Cent-Briefmarke auf dem Revers einer Standard-CDV, 1964/65 |
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Anfang Januar 1865 schrieb Dr. Friedrich Dörr
im "Altonaer Merkur" einen Hinweis zum Thema: "Ein Wink für Finanzminister" und wies so auf die Möglichkeit einer weiteren Geld-Generierung durch den deutschen Fiskus hin. Diese Besteuerung hat allerdings in Deutschland zu keiner Zeit stattgefunden. |
Text in: Altonaer Merkur- Zeitung und Anzeigenblatt für die Herzogthümer Schleswig und Lauenburg, Ausgabe vom Freitag, den 6. Januar 1865. |
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