Bildlexikon von Uwe Lüthje
und Dr. Horst Otto Müller


Carte de Visite-Besteuerung
in den Vereinigten Staaten


 
Auf vielen CDVs, die um 1865 in den Vereinigten Staaten produziert wurden, ist auf dem Revers eine normale Briefmarke aufgeklebt. Sie steht für die Entrichtung einer speziellen Fotosteuer, die Ende 1864 auf den Verkauf von Fotografien erhoben wurde, wobei der Steuersatz durch die Entstehungs-Kosten des Bildes bestimmt wurde:

a) Standard-Visitenkarten ohne nachträgliche Kolorierung oder Retouchen, die für 25 Cent das Stück verkauft wurden, erforderten die Anbringung einer Zwei-Cent-Briefmarke auf der Rückseite der CdV. Die Briefmarke(n) wurde(n) jeweils durch Striche bzw. zusätzlich durch die handgeschriebenen Initialen des Fotografen „entwertet“.
b) Bei höheren Entstehungskosten, wie hier durch die nachträgliche Kolorierung, wurden 3 Cent Steuer fällig.

 

400470 - CdV_1 - recte - klein 400470 - CdV_1 - verso - klein
2-Cent-Briefmarke auf dem Revers einer
Standard-CDV, 1964/65

400470 - CdV_2 - recte - klein 400470 - CdV_2 - verso - klein

Anfang Januar 1865 schrieb Dr. Friedrich Dörr im "Altonaer Merkur"
einen Hinweis zum Thema: "Ein Wink für Finanzminister" und wies so auf die Möglichkeit einer weiteren Geld-Generierung durch den deutschen Fiskus hin. Diese Besteuerung hat allerdings in Deutschland zu keiner Zeit stattgefunden.
400470 - Altonaer Merkur_06_01_1865 - Detail - klein
Text in: Altonaer Merkur- Zeitung und Anzeigenblatt
für die Herzogthümer Schleswig und Lauenburg,
Ausgabe vom Freitag, den 6. Januar 1865.


*