Die Rede ist vom "Gesetz betreffend den Schutz von Photographien gegen
unbefugte Nachbildung vom 10. Januar 1876", Deutsches Reichsgesetzblatt
Band 1876, Nr. 2, Seite 8-10. Bekanntmachung: 18. Januar 1876. - Es
wurde abgelöst durch das sogenannte "KUG", Kunsturhebergesetz, 1907 –
"Gesetz zum Recht am eigenen Bild". |