Bildlexikon von Uwe Lüthje
und Dr. Horst Otto Müller


Rechte am Bild - Copyrightfragen


In der Gegenwart gehören Bildrechtsverletzungen zum Alltagsgeschäft vieler Rechtsanwältinnen/-anwälte. Interessant erscheint aber die Tatsache, daß es bereits im dritten Viertel des 19. Jahrhundert rechtliche Regelungen im Hinblick auf den Komplex "Rechte am Bild" gab.

Altonaer Nachrichten vom 08. 10. 1880 Detail
Altonaer Nachrichten vom 08. 10. 1880.
 
Die Rede ist vom "Gesetz betreffend den Schutz von Photographien gegen unbefugte Nachbildung vom 10. Januar 1876", Deutsches Reichsgesetzblatt Band 1876, Nr. 2, Seite 8-10. Bekanntmachung: 18. Januar 1876. - Es wurde abgelöst durch das sogenannte "KUG", Kunsturhebergesetz, 1907 – "Gesetz zum Recht am eigenen Bild".